Bestattungsvorsorge

Wenn ein lieber Mensch stirbt, fragen sich die Angehörigen oft, welche Art der Beisetzung er sich gewünscht hätte. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich zu Lebzeiten mit dem Thema Tod auseinandersetzen. Wenn Sie festlegen, wie Sie beerdigt werden möchten, müssen die Hinterbliebenen diese manchmal schwierige Entscheidung nicht mehr treffen. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen und stellen sicher, dass die Bestattung nach Ihren Wünschen verläuft.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, in einem Bestattungsvorsorgevertrag Ihre Bestattungswünsche auch finanziell abzusichern. So können Sie zusätzlich zum gesetzlich geregelten Schonvermögen einen nicht unerheblichen Teil Ihrer Ersparnisse bzw. Ihres Vermögens vor dem Zugriff Dritter schützen und gleichzeitig Ihre Angehörigen finanziell entlasten. Das gilt insbesondere im Pflegefall oder bei anderen einschneidenden Lebensereignissen, in denen Sie von einem Sozialhilfeträger abhängig werden könnten. 

Was können Sie mit einer Bestattungsvorsorge festlegen?

  • Die Art der Bestattung
  • Das Sarg- oder Urnenmodell
  • Den Ort der Beisetzung
  • Den Ablauf der Feierlichkeiten
  • Alle weiteren persönlichen Wünsche

Unsere Partner

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Aeternitas

Signal Iduna Gruppe

LV1871

Erbrecht

Die Gesetze rund um die Themen Erben und Vererben sind recht komplex und für den Laien nicht immer transparent.

Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick vermitteln. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie in rechtlichen Fragen nicht beraten dürfen. Wir verfügen jedoch über Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren, die Sie in allen Erbschaftsangelegenheiten professionell beraten und unterstützen.

 

Die gesetzliche Erbfolge:

Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist.
Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt. Für den Ehepartner gelten Sonderregelungen.

Die Rangfolge gliedert sich folgendermaßen:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tante, Cousin/Cousine

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Aeternitas e.V.

 Erben

Testament

Für viele Menschen entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht ihren eigenen Wünschen bezüglich des Nachlasses. Wer sein Erbe später nach seinen individuellen Vorstellungen verteilen möchte, z.B. um eventuell persönlich Nahestehenden ein Erbe zukommen zu lassen oder um die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, sollte ein Testament anfertigen oder alternativ einen Erbvertrag.
Gibt es Regeln für das Testament?

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie den vollständigen Namen, Ort und Datum enthalten. Ein notariell erstelltes Testament ist zwar mit Kosten verbunden, kann jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten, im Vergleich zu einem eigenhändig geschriebenen Testament, eventuell entstehende Probleme unter den Erben vermeiden.

Informationen und wichtige Downloads erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Erben und Vererben (Bundesministerium der Justiz)

Wir halten für Sie gerne Kontakte von Notaren und Rechtsanwälten bereit.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie festhalten, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Möchten Sie, dass Ihr Leben künstlich verlängert wird, oder wollen Sie der Medizin Grenzen setzen? Wenn Sie diese Fragen schon in gesunden Tagen mit einer Patientenverfügung beantworten, können Sie sicher sein, dass nach Ihrem Willen gehandelt wird und Ihre Angehörigen nicht mit emotional schwerwiegenden Entscheidungen belastet werden. Ihre Patientenverfügung sollten Sie möglichst konkret formulieren, datieren und unterschreiben. Sie müssen diese nicht notariell beglaubigen lassen. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder von uns beraten, was Sie bei der Formulierung beachten sollten. Sie können auch einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Diese kann dann im Fall einer Krankheit Ihre Interessen vertreten. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, sollten Sie also mit dem Bevollmächtigten ganz konkret über Ihre Vorstellungen sprechen.

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärungen zur Patientenverfügung sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Tel. 02371 - 79 79 84
Tel. 02374 - 97 40 85
info@bertelt-bestattungen.de
www.bertelt-bestattungen.de

Bertelt e. K. Bestattungen
Ortlohnstr. 35
58638 Iserlohn